Spendenbescheinigung
Wann bekommen Sie eine Spendenbescheinigung von der PETER SCHMIDINGER SMILE FOUNDATION e.V.?
Die PETER SCHMIDINGER SMILE FOUNDATION e.V. ist vom Finanzamt München als gemeinnützig anerkannt.
Sie dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51, 59, 60 und 61 AO.
Spenden bis 200,00 Euro können Sie unkompliziert mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug der Bank gegenüber dem Finanzamt darlegen. Die Vorlage einer amtlichen Zuwendungsbestätigung wird erst ab einer Spendenhöhe von 200,01 Euro erforderlich.
Zur Minimierung unserer Verwaltungskosten orientieren auch wir uns an diesen gesetzlichen Betragsgrenzen.
Für Spenden ab 200,01 Euro stellen wir in jedem Fall eine Zuwendungsbestätigung aus.
Möchten Sie unterhalb dieses Betrages dennoch eine Spendenquittung bekommen, vergessen Sie bitte nicht, uns eine kurze Nachricht per Mail (info@peterschmidinger-smile-foundation.com) zu senden und Ihre volle Adresse anzugeben. Alternativ können Sie auch im Verwendungszweck Ihrer Überweisung Ihre volle Adresse, Email-Adresse und als Stichwort SQ eintragen. Sie erhalten dann gerne eine Spendenbescheinigung von uns.
Spendenquittung anfordern:
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter: info@peterschmidinger-smile-foundation.com